Was sind Nachlass-Sachen und Erb-Sachen?

Dazu gehören:

  • Testamente
  • Erb-Verträge
  • Erb-Scheine

Diese schweren Worte erklären wir:

Was ist ein Testament?
Ein Testament ist ein Schrift-Stück.
Dort schreibt ein Mensch auf,
was mit seinen Sachen gemacht werden soll,
wenn er gestorben ist.
 
Was ist ein Erb-Vertrag?
Ein Erb-Vertrag ist ein Schrift-Stück von zwei Personen.
In dem Erb-Vertrag vereinbaren sie gemeinsam,
Was nach dem Tod passieren soll.
 
Das Verwahren von Testamenten
Sie können ihr Testament beim Gericht abgeben.
Dort wird es für Sie aufbewahrt.
So wird das Testament später sicher gefunden.
Bringen Sie dafür mit:
• Ihr Testament
• Ihre Geburts-Urkunde
• Ihren Personal-Ausweis
 
Die Eröffnung von Testamenten und Erb-Verträgen
Eine Person ist gestorben.
Diese Person hat vielleicht
ein Testament oder einen Erb-Vertrag gemacht.
Das müssen Sie zum Amts-Gericht bringen.
Bringen Sie die Sterbe-Urkunde von dem Toten mit.
Das Gericht öffnet das Testament oder den Erb-Vertrag und liest es vor.

Die Erteilung von Erb-Scheinen
Ein Erb-Schein ist ein Stück Papier vom Amts-Gericht.
Darauf steht, wer Erbe ist.
Damit können Sie beweisen,
dass Sie Erbe sind.
Einen Erb-Schein müssen Sie beantragen.
Bringen Sie dafür mit:

  • Ihren Personal-Ausweis
  • Sterbe-Urkunde des Toten
  • weitere Urkunden,

Es können auch andere Urkunden notwendig sein.
Die sollten mitgebracht werden.

Zum Beispiel

  • Familien-Stamm-Buch
  • Heirats-Urkunde
  • Urkunden von anderen Menschen aus der Familie

Diese Urkunden können auch von Menschen sein, die schon tot sind.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022